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'''''Fehlende Unterscheidungskraft: „Soft Cake“ ist keine Marke!'''
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'''''Tanz auf der Rasierklinge: Gillette gewinnt Patentstreit gegen Wilkinson'''
  
Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Soft Cake“ nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden. Das entschied das Bundespatentgericht Anfang November 2016 und lies den bekannten Backwarenhersteller Bahlsen abblitzen. Das deutsche Familienunternehmen hatte versucht Soft Cake als Wortmarke schützen zu lassen, doch der 24. Senat des BPatG (Abteilung „Marken“) wies die Anmeldung zurück.
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Gillette Deutschland hat in einem Eilverfahren im Rahmen eines Patentstreits mit Wilkinson vor dem LG Düsseldorf gewonnen. Unsere Rechtsanwältin Angelika Hempel kommentierte zusätzlich den Fall auf n-tv!
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/markenschutz-soft-cake-ist-keine-marke/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/de/patentrecht/lg-duesseldorf-gillette-gewinnt-patentstreit-gegen-wilkinson/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 25. Juli 2017, 13:29 Uhr

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Nachrichten aus unserem Blog

Tanz auf der Rasierklinge: Gillette gewinnt Patentstreit gegen Wilkinson

Gillette Deutschland hat in einem Eilverfahren im Rahmen eines Patentstreits mit Wilkinson vor dem LG Düsseldorf gewonnen. Unsere Rechtsanwältin Angelika Hempel kommentierte zusätzlich den Fall auf n-tv!

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