Marken/W/Wort-Bildmarke

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Diese Marke ist vor allem für jeden geeignet, der sein Wortzeichen in einer besonderen Schreibweise, einer speziellen Anordnung der Schrift oder mit einer individuellen Gestaltung der Schrift (bspw. Einer ganz spezifischen Farbe) schützen lassen möchte.

Sie besteht immer aus einer Kombination aus Text (Wort) und Grafik (Bild), deswegen darf sie nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein – sonst gilt sie als Wortmarke. Meistens werden Logos als Wort-Bildmarke geschützt. Bekannte Beispiele: Die Logos von ebay, Google oder Volkswagen.


Auch zur Anmeldung einer Wort-Bildmarke ist die grafische Wiedergabe der Marke der Anmeldung beim DPMA beizufügen (hier gelten die Formvorschriften des § 8 Abs. 3 bis 6 MarkenV). Wie bei der Bildmarke ist auch die Farbe der Darstellung ausschlaggebend. Die Darstellung ist in der gewünschten Farbe einzureichen und diese ist im entsprechenden Farbnamen zu benennen. RAL-, Pantone- oder HKS-Nummern sind nicht(!) ausreichend. Sie können diese Nummern aber optional der Anmeldung beifügen – schädlich ist das nicht.


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