Arbeitnehmererfindung

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Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat. Laut Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf die Rechte an der Diensterfindung, der Arbeitnehmer dagegen lediglich einen ausgleichenden Anspruch auf Vergütung.

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