Arbeitnehmererfindung/T/Technischer Verbesserungsvorschlag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2017, 16:47 Uhr
Ein technischer Verbesserungsvorschlag bzw. technische Verbesserungsvorschläge sind keine Erfindungen im eigentlichen Sinne, sondern sind neue Erkenntnisse, durch das das Unternehmen (der Arbeitgeber) wirtschaftliche Vorteile erzielen kann.
Diese Verbesserungsvorschläge sind nicht als Patent oder Gebrauchsmuster zu schützen, verbessern aber die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und müssen vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden.
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