Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen
Roth (Diskussion | Beiträge) (→Nachrichten aus unserem Blog) |
Roth (Diskussion | Beiträge) (→Zufälliger Begriff) |
||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
== Zufälliger Begriff == | == Zufälliger Begriff == | ||
<div class="inhalt" id="mf-tfa" title="Zufälliger Begriff"> | <div class="inhalt" id="mf-tfa" title="Zufälliger Begriff"> | ||
− | ''''' | + | '''''Wort-Bildmarke''''' |
− | + | Diese Marke ist vor allem für jeden geeignet, der sein Wortzeichen in einer besonderen Schreibweise, einer speziellen Anordnung der Schrift oder mit einer individuellen Gestaltung der Schrift (bspw. Einer ganz spezifischen Farbe) schützen lassen möchte. | |
− | + | Sie besteht immer aus einer Kombination aus Text (Wort) und Grafik (Bild), deswegen darf sie nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein – sonst gilt sie als Wortmarke. Meistens werden Logos als Wort-Bildmarke geschützt. Bekannte Beispiele: Die Logos von ebay, Google oder Volkswagen. | |
− | >> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/ | + | >> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Wort-Bildmarke Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung] |
</div> | </div> | ||
</div> | </div> |
Version vom 25. Juli 2017, 13:23 Uhr
Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz
Alle Begriffe zum Thema: PATENTE MARKEN DESIGNS ARBEITNEHMERERFINDUNG
| |
Zufälliger BegriffWort-Bildmarke Diese Marke ist vor allem für jeden geeignet, der sein Wortzeichen in einer besonderen Schreibweise, einer speziellen Anordnung der Schrift oder mit einer individuellen Gestaltung der Schrift (bspw. Einer ganz spezifischen Farbe) schützen lassen möchte. Sie besteht immer aus einer Kombination aus Text (Wort) und Grafik (Bild), deswegen darf sie nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein – sonst gilt sie als Wortmarke. Meistens werden Logos als Wort-Bildmarke geschützt. Bekannte Beispiele: Die Logos von ebay, Google oder Volkswagen.
|
Nachrichten aus unserem BlogFehlende Unterscheidungskraft: „Soft Cake“ ist keine Marke! Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Soft Cake“ nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden. Das entschied das Bundespatentgericht Anfang November 2016 und lies den bekannten Backwarenhersteller Bahlsen abblitzen. Das deutsche Familienunternehmen hatte versucht Soft Cake als Wortmarke schützen zu lassen, doch der 24. Senat des BPatG (Abteilung „Marken“) wies die Anmeldung zurück. |