Patente/W/Weltweites Patent

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Aufgrund des Territorialprinzips gelten Patente nur in dem Land, in welchem Sie es angemeldet und patentiert bekommen haben. Im Klartext also: Patente, die vom DPMA genehmigt wurden, sind nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen: Das Europäische Patentamt führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ).

Sollte das Europäische Patentamt Ihr Patentantrag annehmen und Ihnen ein Patent erteilen, wird das Patent jedoch nicht als EU-weites Patent ausgestellt, sondern es wird in viele Patente „zerstückelt“, denn in jedem EU-Staat herrschen andere Patent-Regeln und Gesetze, sodass hier ein universelles EU-Patent nicht ausgestellt werden kann.

Möchten Sie Ihr Patent weltweit anmelden, können Sie eine internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) einreichen. Die PCT-Anmeldung ist sehr sehr umfangreich und mit hohen Kosten verbunden. Ob es sich wirklich für Sie rentiert, Ihr Patent weltweit anzumelden, sollten Sie daher zuvor mehrmals überdacht werden. Denn: Es fallen die jeweiligen nationalen Gebühren an und die angestrebten Schutzrechte werden nach nationalem Recht behandelt. Das bedeutet für Sie weitere Kosten hinsichtlich Übersetzungen etc.

In insgesamt 148 Vertragsstaaten der PCT kann man dann sein Patent anmelden.



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