Patente/P/Provisorische Anmeldung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Bei der Anmeldung Ihres Patents kommt es noch nicht darauf an, dass Ihre Unterlagen über die Erfindung bereits endgültig formuliert sind. Sie können diese auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachreichen. Die provisorische Anmeldung bewirkt einen ersten vorläufigen Schutz auf Grund eines frühen Anmeldetages.

Bei dieser provisorischen Anmeldung ist entscheidend, dass Sie bereits die wichtigsten Merkmale benennen, denn diese können Sie im Nachhinein nicht mehr ändern. Sollten Sie also eine „unvollständige“ Patentanmeldung (erstmal) vornehmen wollen, sollten Sie große Vorsicht bei dieser Art der Patentanmeldung walten lassen.

Es ist ratsam bei der Patentanmeldung einen Patentanwalt hinzuzuziehen, um (nachhaltige) Fehler zu vermeiden!


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