Patente/P/Patentierbarkeit

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Patentierbar sind Technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Das sind die drei Grundvoraussetzungen, die ein jedes Patent auszeichnen müssen.

Nicht patentierbar sind Entdeckungen, bereits Veröffentlichtes (siehe Wiki-Eintrag „Neuheitsschädlich“), Erfindungen mit mangelnder Originalität, ethisch Unerlaubtes, wirtschaftlich nicht Verwert- bzw. Verwendbares.


Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Unterpunkt „Was kann man patentieren?“.


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