Patente/N/Neuheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 18:07 Uhr

Die „Neuheit“ einer Erfindung ist eine der drei Grundvoraussetzung für die Zulassung eines Patents. „Neuheit“ bedeutet, dass Ihre Erfindung nicht Stand der Technik sein darf und der Weltöffentlichkeit bisher vorenthalten blieb.


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