Patente/N/Neuheit

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Die „Neuheit“ einer Erfindung ist eine der drei Grundvoraussetzung für die Zulassung eines Patents. „Neuheit“ bedeutet, dass Ihre Erfindung nicht Stand der Technik sein darf und der Weltöffentlichkeit bisher vorenthalten blieb.


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