Marken/U/Umschreibungsantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Einen Umschreibungsantrag muss man an das DPMA stellen, wenn eine Markenanmeldung oder eine registrierte Marke [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/M/Marken%C3%BCbertragung auf einen neuen Inhaber übertragen werden] sollen. Ein Umschreibungsantrag ist nicht gebührenpflichtig.
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Einen Umschreibungsantrag muss man an das DPMA stellen, wenn eine Markenanmeldung oder eine registrierte Marke [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/M/Marken%C3%BCbertragung auf einen neuen Inhaber übertragen werden] soll. Ein Umschreibungsantrag ist nicht gebührenpflichtig.
  
  

Aktuelle Version vom 17. Februar 2017, 15:43 Uhr

Einen Umschreibungsantrag muss man an das DPMA stellen, wenn eine Markenanmeldung oder eine registrierte Marke auf einen neuen Inhaber übertragen werden soll. Ein Umschreibungsantrag ist nicht gebührenpflichtig.


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