Marken/U/Umschreibungsantrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2017, 15:43 Uhr
Einen Umschreibungsantrag muss man an das DPMA stellen, wenn eine Markenanmeldung oder eine registrierte Marke auf einen neuen Inhaber übertragen werden sollen. Ein Umschreibungsantrag ist nicht gebührenpflichtig.
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