Marken/M/Markenrechtsverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Markenverletzung liegt vor, wenn Dritte eine eingetragene Marke verwenden, ohne die Einwilligung des Markeninhabers zu besitzen. Zur Abmahnung der Marke…“)
(kein Unterschied)

Version vom 1. Februar 2017, 16:39 Uhr

Eine Markenverletzung liegt vor, wenn Dritte eine eingetragene Marke verwenden, ohne die Einwilligung des Markeninhabers zu besitzen.

Zur Abmahnung der Markenrechtsverletzung ist bei eingetragenen Marken aber nur der Markeninhaber berechtigt, der die Marke in der Klasse hat eintragen lassen, in der der "Markenrechtsverletzer" tätig ist.



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