Marken/M/Markenrechtsverletzung

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Ihre Marke ist geschützt? Dann dürfen Dritte diese nicht ohne Zustimmung benutzen

Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr:

1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,

2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder

3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.


... andernfalls liegt eine Markenrechtsverletzung vor, die abgemahnt werden darf. Sollten Sie Opfer einer Markenverletzung sein, können Sie das abmahnen. Zur Abmahnung der Markenrechtsverletzung ist bei eingetragenen Marken aber nur der Markeninhaber berechtigt, der die Marke in der Klasse hat eintragen lassen, in der der "Markenrechtsverletzer" tätig ist.



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