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Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen RechtsschutzPatente Marken Designs Arbeitnehmererfindung | |
Zufälliger BegriffArbeitnehmererfindung Wie der Begriff bereits erahnen lässt, ist eine Arbeitnehmererfindung, eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses gemacht hat. Umgangssprachlich spricht man auch von Erfindungen, die auf der Arbeit gemacht wurden. Eine Arbeitnehmererfindung kommt keinesfalls selten vor: Mehr als 80% der Erfindungen in Deutschland sind Arbeitnehmererfindungen!
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Nachrichten aus unserem BlogBier-Riese „Hofbräu München“ verklagt Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu“ Es ist die Geschichte von David gegen Goliath: Weil sich „Hofbräu München“ in seinen Markenrechten verletzt sah, verklagte der Bier-Riese Anfang 2015 die Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu“ aus Aichach. Zu groß sei die Gefahr einer Verwechslung. Der Staatsbetrieb aus München forderte die Änderung des Namens und des Logos – doch der Aichacher stellte sich quer. Der Streit endete nun mit einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung. |