Patente/A/Arbeitnehmererfindung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine große Anzahl patentfähiger technischer Erfindungen werden im Rahmen von Arbeitsverhältnissen gemacht. Sie werden entsprechend als „Arbeitnehmererfindungen“ bezeichnet. Aufgrund des engen Bezuges zum Unternehmen hat der Arbeitgeber das Recht, die Erfindung für sich in Anspruch zu nehmen.

Der Erfinder hat aber bei der Inanspruchnahme seiner Erfindung einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen, welche im Gesetz über Arbeitnehmer-erfindungen (ArbnErfG) geregelt ist. Sehen Sie sich dazu bitte auch unseren Eintrag zum Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG).

Schon gewusst: Mehr als 80% der Erfindungen in Deutschland sind Arbeitnehmererfindungen!


Viele weitere Begriffe rund um das Thema "Arbeitnehmererfindung" finden Sie in unserer Wiki-Rubrik:

>> Alle Begriffe zum Thema ARBEITNEHMERERFINDUNG.


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Arbeitnehmererfindung - gut erklärt



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