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− | + | Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen: Das Europäische Patentamt führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und die internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT). | |
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Version vom 13. November 2017, 16:44 Uhr
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Zufälliger BegriffWeltweites Patent Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen: Das Europäische Patentamt führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und die internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT).
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