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− | + | Es könnte die höchste Summen sein, die ein Angestellter in Deutschland je von seinem Arbeitgeber verlangt hat: Ex-Manager Dr. Wolfgang Schreiber hat gegen den Wolfsburger Autobauer Patentklage eingereicht. Schreiber ist für zahlreiche Patenten (mit-)verantwortlich, wird als Erfinder genannt. Darunter auch beim Doppelkupplungsgetriebe, das inzwischen millionenfach in den Autos von Volkswagen eingebaut ist. Eine "angemessene Vergütung" habe er jedoch noch nie erhalten ... | |
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Version vom 11. April 2017, 09:53 Uhr
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Zufälliger BegriffInternationale Marke Nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen. Wichtig: Voraussetzung für eine internationale Registrierung ist das Vorhandensein einer bereits bestehenden Marke, der sog. Basismarke. Eine in Deutschland bereits registrierte kann nicht nur als Unionsmarke (also EU-weit), sondern auch Ausgangspunkt für eine international registrierte Marke (die sog. „IR-Marke“) sein. Die Anmeldung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
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Nachrichten aus unserem BlogPatentstreit: Ex Volkswagen-Manager fordert hunderte Millionen Euro“ Es könnte die höchste Summen sein, die ein Angestellter in Deutschland je von seinem Arbeitgeber verlangt hat: Ex-Manager Dr. Wolfgang Schreiber hat gegen den Wolfsburger Autobauer Patentklage eingereicht. Schreiber ist für zahlreiche Patenten (mit-)verantwortlich, wird als Erfinder genannt. Darunter auch beim Doppelkupplungsgetriebe, das inzwischen millionenfach in den Autos von Volkswagen eingebaut ist. Eine "angemessene Vergütung" habe er jedoch noch nie erhalten ... |