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Version vom 2. März 2017, 09:59 Uhr
Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | |
Zufälliger BegriffNizza-Klassifikation (Nizza-Klassen) Da Marken nicht pauschal, sondern nur in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen werden können, gibt es die internationale Nizza-Klassifikation. Diese umfassen 45 Klassen (34 Davon für Waren, elf für Dienstleistungen) und werden in 149 Ländern verwendet. Diese „Nizza-Klassen“ dienen dazu, die Marken ihrem Anwendungsgebiet zuzuordnen und somit ihren Schutzumfang festzulegen. Eine Marke ist nur in ihrer jeweiligen Klasse geschützt. Bei der Anmeldung können Sie drei Klassen frei wählen – jede weitere kostet Geld.
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Nachrichten aus unserem BlogBier-Riese „Hofbräu München“ verklagt Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu“ Es ist die Geschichte von David gegen Goliath: Weil sich „Hofbräu München“ in seinen Markenrechten verletzt sah, verklagte der Bier-Riese Anfang 2015 die Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu“ aus Aichach. Zu groß sei die Gefahr einer Verwechslung. Der Staatsbetrieb aus München forderte die Änderung des Namens und des Logos – doch der Aichacher stellte sich quer. Der Streit endete nun mit einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung. |