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'''''Widerspruchsverfahren im Markenrecht'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
  
Im Patentrecht stellt Die Lizenzbereitschaft eine Erklärung des Anmelders oder Inhabers eines Patents gegenüber dem Patentamt dar, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen eine angemessene Vergütung zu gestatten.
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Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/L/Lizenzbereitschaft]
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Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
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'''Unterscheidungskraft 3D Marke'''
+
'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
  
Unterscheidungskraft 3D Marke: Bullerjan gewinnt vor dem EuGH.
+
Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
  
In Frage gestellt war die ofenähnliche 3 D Marke selbst, aber auch, dass Bullerjan die Marke zusammen mit dem Firmennamen genutzt hatte:
+
Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
  
>> [https://info.legal-patent.com/markenrecht/unterscheidungskraft-3d-marke-bullerjan-gewinnt-vor-dem-eugh/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
+
>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

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Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


>> Hier geht's zum kompletten Artikel