Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Nachrichten aus unserem Blog)
(Zufälliger Begriff)
 
(11 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 32: Zeile 32:
 
== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
<div class="inhalt" id="mf-tfa" title="Zufälliger Begriff">
 
<div class="inhalt" id="mf-tfa" title="Zufälliger Begriff">
'''''Weltweites Patent'''''
+
'''''Restitutio in integrum'''''
  
Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen: Das Europäische Patentamt führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und die internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT).
+
Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/W/Weltweites_Patent Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
+
Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
 +
 
 +
 
 +
 
 +
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>
Zeile 49: Zeile 53:
 
<div class="inhalt" id="mf-itn" title="In den Nachrichten">
 
<div class="inhalt" id="mf-itn" title="In den Nachrichten">
 
<div class="mehr">
 
<div class="mehr">
'''Vorschuss- und Abschlagszahlungen: wie berechnet man die Arbeitnehmererfindung?'''
+
'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
 +
 
 +
Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
  
Eine Erfindung gemacht, ein Patent angemeldet oder das Patent am Ende doch nicht genutzt? Das passiert häufiger als man denkt, denn oft steht ja die Patenterteilung am Anfang der eigentlichen Umsetzung der Erfindung. Doch wie berechnen sich Abschlagszahlungen auf eine Arbeitnehmererfindung?
+
Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-kompliziert-durch-vorschuss-und-abschlagszahlungen/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
+
>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>

Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


Alle Begriffe zum Thema: Patente.jpg PATENTE Marken Logo.jpg MARKEN Designs.jpg DESIGNS Arbeitnehmererfindung.jpg ARBEITNEHMERERFINDUNG


Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


>> Hier geht's zum kompletten Artikel