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(Zufälliger Begriff)
 
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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Wort-Bildmarke'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
  
Diese Marke ist vor allem für jeden geeignet, der sein Wortzeichen in einer besonderen Schreibweise, einer speziellen Anordnung der Schrift oder mit einer individuellen Gestaltung der Schrift (bspw. Einer ganz spezifischen Farbe) schützen lassen möchte.
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Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
Sie besteht immer aus einer Kombination aus Text (Wort) und Grafik (Bild), deswegen darf sie nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein – sonst gilt sie als Wortmarke. Meistens werden Logos als Wort-Bildmarke geschützt. Bekannte Beispiele: Die Logos von ebay, Google oder Volkswagen.
+
Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Wort-Bildmarke Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
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<div class="inhalt" id="mf-itn" title="In den Nachrichten">
 
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'''''Made in Germany und die Rechtsprechung – von Kolben und Kondomen'''
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'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
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Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
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Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
„Made in Germany“ ist zwar nur eine schlichte Herkunftsbezeichnung, seit jeher steht es aber auch für hochwertige Produkte aus Deutschland. Es ist faktisch zu einem Qualitäts-Gütesiegel geworden. Doch wie viel vom Endprodukt oder welche Teile davon müssen tatsächlich in Deutschland hergestellt worden sein, um das Gütesiegel „Made in Germany“ tragen zu dürfen? Eine Übersicht unserer Rechtsanwältin Jeannine Zorn.
 
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/made-in-germany-rechtsprechung-kolben-und-kondome/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

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Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


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