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Alle Begriffe zum Thema: [[File:Patente.jpg]] [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente '''PATENTE''']
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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Internationale Marke'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
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Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
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Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
  
Nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen. ''Wichtig:'' Voraussetzung für eine internationale Registrierung ist das Vorhandensein einer bereits bestehenden Marke, der sog. [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/B/Basismarke Basismarke].
 
  
Eine in Deutschland bereits registrierte kann nicht nur als Unionsmarke (also EU-weit), sondern auch Ausgangspunkt für eine international registrierte Marke (die sog. „IR-Marke“) sein. Die Anmeldung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
 
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/I/Internationale_Marke Hier geht's zur Begriffserklärung]
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
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'''''Die perfekte Marke – Anmeldestrategie aus prozesstaktischer Sicht – Teil 1''“'''
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'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
  
Wer eine Marke nicht nur dazu benutzen will, damit Dritte ihn nicht angreifen, sondern wer auch selbst Prozesse mit ihr führen will, der kommt nicht drumrum bereits bei der Anmeldung bestimmte Dinge zu beachten. Wir möchten Ihnen zeigen welche Marke aus prozesstaktischer Sicht die „perfekte“ ist.
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Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
  
In unserem ersten Teil um die perfekte Marke zu finden, befassen wir uns mit dem „Klassiker“, der nationalen Marke und stellen diese der Unionsmarke (Markenanmeldung in der Europäischen Union) gegenüber. Kann man sagen, dass Markenanmeldungen über die nationale Grenze hinweg immer die „besseren“ sind? Ist diese im Prozess gegenüber nationalen Marken im Vorteil?
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Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/die-perfekte-marke-anmeldestrategie-aus-prozesstaktischer-sicht-teil-1/ Den ganzen Artikel lesen]
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>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


Alle Begriffe zum Thema: Patente.jpg PATENTE Marken Logo.jpg MARKEN Designs.jpg DESIGNS Arbeitnehmererfindung.jpg ARBEITNEHMERERFINDUNG


Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


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