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Alle Begriffe zum Thema: [[File:Patente.jpg]] [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente '''PATENTE''']
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[[File:Marken_Logo.jpg]] [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken '''MARKEN''']
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<span style="white-space:nowrap;">[http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung Alle Begriffe zum Thema '''ARBEITNEHMERERFINDUNG''']
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[[File:Arbeitnehmererfindung.jpg]] [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung '''ARBEITNEHMERERFINDUNG''']
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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Formvorschrift'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
 
 
Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird sie aufgrund der Bestimmungen des Patentgesetzes und der Patentverordnung auf Verstöße gegen Formvorschriften (§§ 34, 36 bis 38 PatG) und auf Vorliegen offensichtlicher Patentierungshindernisse (§ 42 PatG) hin überprüft.
 
 
 
Beim Einreichen müssen bspw. folgende Formvorschriften beachtet werden:
 
 
 
1. Der Name des Anmelders muss angegeben sein
 
  
2. Der Antrag auf Erteilung des Patents muss die Erfindung kurz und genau bezeichnen
+
Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
3. Die Anmeldung muss einen oder mehrere Patentansprüche enthalten, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll
+
Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
  
4. Der Anmeldung muss eine Beschreibung der Erfindung beigefügt sein
 
  
5. Sollten dem Antrag eine Zeichnung beiliegen, muss erkennbar sein auf welche Patentansprüche oder die Beschreibung sie sich bezieht
 
  
>> [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/F/Formvorschrift Hier geht's zur Begriffserklärung]
+
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
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'''''Die perfekte Marke – Anmeldestrategie aus prozesstaktischer Sicht – Teil 1''“'''
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'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
  
Wer eine Marke nicht nur dazu benutzen will, damit Dritte ihn nicht angreifen, sondern wer auch selbst Prozesse mit ihr führen will, der kommt nicht drumrum bereits bei der Anmeldung bestimmte Dinge zu beachten. Wir möchten Ihnen zeigen welche Marke aus prozesstaktischer Sicht die „perfekte“ ist.
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Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
  
In unserem ersten Teil um die perfekte Marke zu finden, befassen wir uns mit dem „Klassiker“, der nationalen Marke und stellen diese der Unionsmarke (Markenanmeldung in der Europäischen Union) gegenüber. Kann man sagen, dass Markenanmeldungen über die nationale Grenze hinweg immer die „besseren“ sind? Ist diese im Prozess gegenüber nationalen Marken im Vorteil?
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Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/die-perfekte-marke-anmeldestrategie-aus-prozesstaktischer-sicht-teil-1/ Den ganzen Artikel lesen]
+
>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


Alle Begriffe zum Thema: Patente.jpg PATENTE Marken Logo.jpg MARKEN Designs.jpg DESIGNS Arbeitnehmererfindung.jpg ARBEITNEHMERERFINDUNG


Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


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