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Alle Begriffe zum Thema: [[File:Patente.jpg]] [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente '''PATENTE''']
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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Formvorschrift'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
  
Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird sie aufgrund der Bestimmungen des Patentgesetzes und der Patentverordnung auf Verstöße gegen Formvorschriften (§§ 34, 36 bis 38 PatG) und auf Vorliegen offensichtlicher Patentierungshindernisse (§ 42 PatG) hin überprüft.
+
Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
Beim Einreichen müssen bspw. folgende Formvorschriften beachtet werden:
+
Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
  
1. Der Name des Anmelders muss angegeben sein
 
  
2. Der Antrag auf Erteilung des Patents muss die Erfindung kurz und genau bezeichnen
 
  
3. Die Anmeldung muss einen oder mehrere Patentansprüche enthalten, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
 
4. Der Anmeldung muss eine Beschreibung der Erfindung beigefügt sein
 
 
 
5. Sollten dem Antrag eine Zeichnung beiliegen, muss erkennbar sein auf welche Patentansprüche oder die Beschreibung sie sich bezieht
 
 
 
>> [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/F/Formvorschrift Hier geht's zur Begriffserklärung]
 
 
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'''''4 wertvolle Tipps um bei der Patentanmeldung (viel) Geld zu sparen''“'''
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'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
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Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
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Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
Entscheidet man sich dafür, seine technische Erfindung als Patent anzumelden und zu schützen, dann kommt viel Papierkram auf einen zu – und Kosten. Möchten Sie Ihre Erfindung über den längstmöglichen Zeitraum (=20 Jahre) schützen, dann kommen allein Gebühren in Höhe von 13.700€ auf Sie zu. Ein Patentanwalt gibt Ihnen daher 4 wertvolle Tipps, um bei der Patentanmeldung Geld (und Zeit) zu sparen.
 
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/arbeitnehmererfindung/patentanmeldung-vier-tipps-um-viel-geld-zu-sparen/ Die ganze Story lesen]
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>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


Alle Begriffe zum Thema: Patente.jpg PATENTE Marken Logo.jpg MARKEN Designs.jpg DESIGNS Arbeitnehmererfindung.jpg ARBEITNEHMERERFINDUNG


Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


>> Hier geht's zum kompletten Artikel