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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Anmeldetag'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
  
Als „Anmeldetag“ wird der Tag bezeichnet, an dem der Antrag auf Erteilung eines Patents (also das Anmeldeformular für Ihr Patent) beim Deutschen Marken- und Patentamt eingegangen ist. Dieser Zeitpunkt ist sehr wichtig. Merken Sie ihn sich sehr gut, denn der Anmeldetag ist Ausgangspunkt für viele andere Entscheidungen (z.B. bei der Berechnung von [Jahres-]Gebühren).
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Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
>> [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/A/Anmeldetag Hier geht's zur Begriffserklärung]
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Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
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'''''4 wertvolle Tipps um bei der Patentanmeldung (viel) Geld zu sparen''“'''
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'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
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Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
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Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
Entscheidet man sich dafür, seine technische Erfindung als Patent anzumelden und zu schützen, dann kommt viel Papierkram auf einen zu – und Kosten. Möchten Sie Ihre Erfindung über den längstmöglichen Zeitraum (=20 Jahre) schützen, dann kommen allein Gebühren in Höhe von 13.700€ auf Sie zu. Ein Patentanwalt gibt Ihnen daher 4 wertvolle Tipps, um bei der Patentanmeldung Geld (und Zeit) zu sparen.
 
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/arbeitnehmererfindung/patentanmeldung-vier-tipps-um-viel-geld-zu-sparen/ Die ganze Story lesen]
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>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

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Alle Begriffe zum Thema: Patente.jpg PATENTE Marken Logo.jpg MARKEN Designs.jpg DESIGNS Arbeitnehmererfindung.jpg ARBEITNEHMERERFINDUNG


Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


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