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Alle Begriffe zum Thema: [[File:Patente.jpg]] [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente '''PATENTE''']
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[[File:Arbeitnehmererfindung.jpg]] [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung '''ARBEITNEHMERERFINDUNG''']
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'''''Arbeitnehmererfindung'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
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Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
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Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
  
Wie der Begriff bereits erahnen lässt, ist eine Arbeitnehmererfindung, eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses gemacht hat. Umgangssprachlich spricht man auch von Erfindungen, die auf der Arbeit gemacht wurden. Eine Arbeitnehmererfindung kommt keinesfalls selten vor: Mehr als 80% der Erfindungen in Deutschland sind Arbeitnehmererfindungen!
 
  
>> [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/A/Arbeitnehmererfindung Hier geht's zur Begriffserklärung]
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
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'''''Bier-Riese „Hofbräu München“ verklagt Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu''“'''
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'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
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Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
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Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
  
Es ist die Geschichte von David gegen Goliath: Weil sich „Hofbräu München“ in seinen Markenrechten verletzt sah, verklagte der Bier-Riese Anfang 2015 die Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu“ aus Aichach. Zu groß sei die Gefahr einer Verwechslung. Der Staatsbetrieb aus München forderte die Änderung des Namens und des Logos – doch der Aichacher stellte sich quer. Der Streit endete nun mit einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung.
 
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/bier-markenstreit-hofbraeu-muenchen-verklagt-hinterhofbraeu/ Die ganze Story lesen]
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>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

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Alle Begriffe zum Thema: Patente.jpg PATENTE Marken Logo.jpg MARKEN Designs.jpg DESIGNS Arbeitnehmererfindung.jpg ARBEITNEHMERERFINDUNG


Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


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