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* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ ™ und ®]
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'''''Restitutio in integrum'''''
  
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Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
== Erster Test-Artikel / '''™ und ®''' ==
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Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
  
[[Image:https://info.legal-patent.com/wp-content/uploads/sites/2/2016/09/Man-Questioning-trademark-TM-registered-R-1-272x182.jpg|{{dir|{{pagelang}}|left|right}}|150]]
 
  
Sowohl „TM“ (Trademark) als auch „R“ (Registered) sind Kennzeichnungen, die man einer Marke anfügen kann. Sie bedeuten jedoch nicht das Gleiche!
 
  
„TM“ oder auch ™ steht für eine angemeldete, jedoch noch nicht erteilte Marke. Der „TM-Trend“ kommt aus den USA und schwappt immer mehr auf andere Länder über.  
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
Die (Marken-)Anmeldung ist bereits geschehen, sie befindet sich jedoch noch im Überprüfungsprozess. Man darf einer Marke das Zeichen „TM“ nur dann anhängen, wenn sie noch nicht im amtlichen Register eingetragen ist.
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WICHTIG: Das gilt allerdings nur für die USA. In Deutschland würde eine solche Kennzeichnung eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen. Das hat das Landgericht München I bereits vor einigen Jahren klargestellt.
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® steht für „Registered“ und darf verwendet werden, wenn die Markenanmeldung erfolgreich war und sie ins amtliche Register aufgenommen wurde. Hinweis: Das „®“ müssen Sie genau an der Stelle anbringen, an der Sie es auch bei der Anmeldung abgebildet haben. Für gewöhnlich ist das am Ende der Wort- oder Bildmarke.
 
Eine solche Kennzeichnung ist in Deutschland kein „Muss“. Für eine rechtserhaltende Nutzung ist es nicht notwendig. Das „Registered“-Zeichen signalisiert aber, dass Ihre Marke (eindeutig) geschützt ist und kann so Nachahmern verdeutlichen, dass ihnen eine Abmahnung bei unbefugter Nutzung drohen kann. Auch aus werblicher Sicht kann das „Registered“ einen positiven Einfluss haben.
 
  
>> Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie [https://info.legal-patent.com/en/trademark-law/difference-between-tm-and-r-symbols/ hier].
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'''Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung'''
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Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis
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Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?
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>> [https://legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/verjaehrungsbeginn-der-ansprueche-erkenntnis-grob-fahrlaessig-versaeumt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 14:38 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


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Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


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