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− | ''''' | + | '''''Inhärente Unterscheidungskraft''''' |
− | + | Eine Marke weist eine inhärente Unterscheidungskraft auf, wenn sie den Verbrauchern als Quelle der genannten Waren oder Dienstleistungen bekannt ist. | |
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Version vom 17. April 2018, 12:03 Uhr
Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz
Alle Begriffe zum Thema: PATENTE MARKEN DESIGNS ARBEITNEHMERERFINDUNG
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Zufälliger BegriffInhärente Unterscheidungskraft Eine Marke weist eine inhärente Unterscheidungskraft auf, wenn sie den Verbrauchern als Quelle der genannten Waren oder Dienstleistungen bekannt ist.
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Nachrichten aus unserem BlogEinspruchsverfahren gegen Patent: Widerrechtlicher Entnehmer und Alternativformen Auch der Arbeitgeber selbst kann ein sogenannter widerrechtlicher Entnehmer im Erfinderrecht sein, wenn er die schriftliche Inanspruchnahme der Diensterfindung seinem Arbeitnehmer und Erfinder gegenüber versäumt. Dies ist ebenso wichtig für Einspruchsverfahren gegen Patentrechte wie die Betrachtung von Alternativformen und Erweiterungen der Patentschrift. |