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− | ''''' | + | '''''Amtsgebühren''''' |
− | + | Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also diese 400€ (Stand April 2017) an Amtsgebühren rechnen. Da gibt es leider nichts dran zu rütteln ... | |
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Version vom 11. April 2017, 09:54 Uhr
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Zufälliger BegriffAmtsgebühren Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also diese 400€ (Stand April 2017) an Amtsgebühren rechnen. Da gibt es leider nichts dran zu rütteln ...
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Nachrichten aus unserem BlogPatentstreit: Ex Volkswagen-Manager fordert hunderte Millionen Euro“ Es könnte die höchste Summen sein, die ein Angestellter in Deutschland je von seinem Arbeitgeber verlangt hat: Ex-Manager Dr. Wolfgang Schreiber hat gegen den Wolfsburger Autobauer Patentklage eingereicht. Schreiber ist für zahlreiche Patenten (mit-)verantwortlich, wird als Erfinder genannt. Darunter auch beim Doppelkupplungsgetriebe, das inzwischen millionenfach in den Autos von Volkswagen eingebaut ist. Eine "angemessene Vergütung" habe er jedoch noch nie erhalten ... |