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'''''Internationale Marke'''''
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'''''Amtsgebühren'''''
  
Nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen. ''Wichtig:'' Voraussetzung für eine internationale Registrierung ist das Vorhandensein einer bereits bestehenden Marke, der sog. [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/B/Basismarke Basismarke].
+
Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also diese 400€ (Stand April 2017) an Amtsgebühren rechnen. Da gibt es leider nichts dran zu rütteln ...
  
Eine in Deutschland bereits registrierte kann nicht nur als Unionsmarke (also EU-weit), sondern auch Ausgangspunkt für eine international registrierte Marke (die sog. „IR-Marke“) sein. Die Anmeldung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/A/Amtsgebuehren Hier geht's zur Begriffserklärung]
 
 
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/I/Internationale_Marke Hier geht's zur Begriffserklärung]
 
 
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Version vom 11. April 2017, 09:54 Uhr


Nachrichten aus unserem Blog

Patentstreit: Ex Volkswagen-Manager fordert hunderte Millionen Euro

Es könnte die höchste Summen sein, die ein Angestellter in Deutschland je von seinem Arbeitgeber verlangt hat: Ex-Manager Dr. Wolfgang Schreiber hat gegen den Wolfsburger Autobauer Patentklage eingereicht. Schreiber ist für zahlreiche Patenten (mit-)verantwortlich, wird als Erfinder genannt. Darunter auch beim Doppelkupplungsgetriebe, das inzwischen millionenfach in den Autos von Volkswagen eingebaut ist. Eine "angemessene Vergütung" habe er jedoch noch nie erhalten ...

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