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− | Der | + | Dass man auch als Fußballverein seine Marke frühzeitig schützen sollte, zeigt der Drittligist „SG Sonnenhof Großaspach“. Der Fußballverein aus der kleinsten Gemeinde im deutschen Profifußball darf sich nun offiziell „Dorfklub“ titulieren, nachdem sie im September 2016 die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht und Anfang November 2016 bestätigt bekommen haben. |
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Version vom 13. März 2017, 14:57 Uhr
Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | |
Zufälliger BegriffNizza-Klassifikation (Nizza-Klassen) Da Marken nicht pauschal, sondern nur in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen werden können, gibt es die internationale Nizza-Klassifikation. Diese umfassen 45 Klassen (34 Davon für Waren, elf für Dienstleistungen) und werden in 149 Ländern verwendet. Diese „Nizza-Klassen“ dienen dazu, die Marken ihrem Anwendungsgebiet zuzuordnen und somit ihren Schutzumfang festzulegen. Eine Marke ist nur in ihrer jeweiligen Klasse geschützt. Bei der Anmeldung können Sie drei Klassen frei wählen – jede weitere kostet Geld.
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Nachrichten aus unserem Blog„Dorfklub“: Drittligist SG Großaspach sichert sich Markenrecht“ Dass man auch als Fußballverein seine Marke frühzeitig schützen sollte, zeigt der Drittligist „SG Sonnenhof Großaspach“. Der Fußballverein aus der kleinsten Gemeinde im deutschen Profifußball darf sich nun offiziell „Dorfklub“ titulieren, nachdem sie im September 2016 die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht und Anfang November 2016 bestätigt bekommen haben. |