Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Zufälliger Begriff)
(Nachrichten aus unserem Blog)
Zeile 48: Zeile 48:
 
<div class="inhalt" id="mf-itn" title="In den Nachrichten">
 
<div class="inhalt" id="mf-itn" title="In den Nachrichten">
 
<div class="mehr">
 
<div class="mehr">
'''''Bier-Riese „Hofbräu München“ verklagt Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu''“'''
+
'''''Edelschuhhersteller Louboutin verliert Markenstreit um die rote Sohle''“'''
  
Es ist die Geschichte von David gegen Goliath: Weil sich „Hofbräu München“ in seinen Markenrechten verletzt sah, verklagte der Bier-Riese Anfang 2015 die Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu“ aus Aichach. Zu groß sei die Gefahr einer Verwechslung. Der Staatsbetrieb aus München forderte die Änderung des Namens und des Logos – doch der Aichacher stellte sich quer. Der Streit endete nun mit einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung.
+
Der französische Designer Christian Louboutin hat den langwierigen Markenrechtsstreit in der Schweiz zur Eintragung seines Markenzeichens, den roten Sohlen, verloren. Das Schweizerische Bundesgericht hielt die damalige Begründung vom Bundesverwaltungsgericht aufrecht und wies die Beschwerde des französischen Designers schließlich Mitte Februar gegen einen früheren Bescheid ab.
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/bier-markenstreit-hofbraeu-muenchen-verklagt-hinterhofbraeu/ Die ganze Story lesen]
+
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/louboutin-verliert-markenstreit-um-die-rote-sohle/ Die ganze Story lesen]
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>
 
</div>

Version vom 2. März 2017, 10:01 Uhr


Nachrichten aus unserem Blog

Edelschuhhersteller Louboutin verliert Markenstreit um die rote Sohle

Der französische Designer Christian Louboutin hat den langwierigen Markenrechtsstreit in der Schweiz zur Eintragung seines Markenzeichens, den roten Sohlen, verloren. Das Schweizerische Bundesgericht hielt die damalige Begründung vom Bundesverwaltungsgericht aufrecht und wies die Beschwerde des französischen Designers schließlich Mitte Februar gegen einen früheren Bescheid ab.

>> Die ganze Story lesen