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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Arbeitnehmererfindung'''''
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'''''Nizza-Klassifikation (Nizza-Klassen)'''''
  
Wie der Begriff bereits erahnen lässt, ist eine Arbeitnehmererfindung, eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses gemacht hat. Umgangssprachlich spricht man auch von Erfindungen, die auf der Arbeit gemacht wurden. Eine Arbeitnehmererfindung kommt keinesfalls selten vor: Mehr als 80% der Erfindungen in Deutschland sind Arbeitnehmererfindungen!
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Da Marken nicht pauschal, sondern nur in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen werden können, gibt es die internationale Nizza-Klassifikation.
  
>> [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/A/Arbeitnehmererfindung Hier geht's zur Begriffserklärung]
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Diese umfassen 45 Klassen (34 Davon für Waren, elf für Dienstleistungen) und werden in 149 Ländern verwendet. Diese „Nizza-Klassen“ dienen dazu, die Marken ihrem Anwendungsgebiet zuzuordnen und somit ihren Schutzumfang festzulegen. Eine Marke ist nur in ihrer jeweiligen Klasse geschützt. Bei der Anmeldung können Sie drei Klassen frei wählen – jede weitere kostet Geld.
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>> [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/N/Nizza-Klassifikation_(Nizza-Klasse) Hier geht's zur Begriffserklärung]
 
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Version vom 2. März 2017, 09:59 Uhr


Nachrichten aus unserem Blog

Bier-Riese „Hofbräu München“ verklagt Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu

Es ist die Geschichte von David gegen Goliath: Weil sich „Hofbräu München“ in seinen Markenrechten verletzt sah, verklagte der Bier-Riese Anfang 2015 die Ein-Mann-Brauerei „Hinterhofbräu“ aus Aichach. Zu groß sei die Gefahr einer Verwechslung. Der Staatsbetrieb aus München forderte die Änderung des Namens und des Logos – doch der Aichacher stellte sich quer. Der Streit endete nun mit einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung.

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