Arbeitnehmererfindung/G/Gebrauchsmustergesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Februar 2017, 16:09 Uhr

„Wie werden Gebrauchsmuster geschützt?“ – Auch ein Gebrauchsmuster ist schutzbedürftig und hat deshalb auch ein eigenes Gesetz, das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG). In diesem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des Gebrauchsmusters verankert. Neben dem Gebrauchsmustergesetz gibt es auch die Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV), die den gesetzlichen Rahmen komplettiert.

Vollständige Informationen zum Thema „Gebrauchsmuster-Schutz“ erhalten Sie in der

Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) sowie dem

Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)


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