Marken/R/Restitutio in integrum
Restitutio in integrum bedeutet wörtlich: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (lat.)
Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
Die Restitio in integrum unterliegt zwei Bedingungen:
1. Die sich darauf berufende Partei muss mit gebotener Sorgfalt gehandelt haben und
2. die unmittelbare Folge der Handlungsfähigkeit dieser Partei war der Verlust eines Rechts oder eines Rechtsmittels.