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Nachrichten aus unserem Blog

Fehlende Unterscheidungskraft: „Soft Cake“ ist keine Marke!

Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Soft Cake“ nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden. Das entschied das Bundespatentgericht Anfang November 2016 und lies den bekannten Backwarenhersteller Bahlsen abblitzen. Das deutsche Familienunternehmen hatte versucht Soft Cake als Wortmarke schützen zu lassen, doch der 24. Senat des BPatG (Abteilung „Marken“) wies die Anmeldung zurück.

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