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− | ''''' | + | '''''Lizenzbereitschaft im Patentrecht''''' |
− | Im Patentrecht stellt | + | Im Patentrecht stellt die Lizenzbereitschaft eine Erklärung des Anmelders oder Inhabers eines Patents gegenüber dem Patentamt dar, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen eine angemessene Vergütung zu gestatten. |
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Version vom 5. Februar 2019, 13:26 Uhr
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Alle Begriffe zum Thema: PATENTE MARKEN DESIGNS ARBEITNEHMERERFINDUNG
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Zufälliger BegriffLizenzbereitschaft im Patentrecht Im Patentrecht stellt die Lizenzbereitschaft eine Erklärung des Anmelders oder Inhabers eines Patents gegenüber dem Patentamt dar, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen eine angemessene Vergütung zu gestatten. >> [1]
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Nachrichten aus unserem BlogUnterscheidungskraft 3D Marke Unterscheidungskraft 3D Marke: Bullerjan gewinnt vor dem EuGH. In Frage gestellt war die ofenähnliche 3 D Marke selbst, aber auch, dass Bullerjan die Marke zusammen mit dem Firmennamen genutzt hatte: |