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Ein Arbeitnehmer der während seiner Arbeitszeit eine Erfindung macht, hat eine sog. Arbeitnehmererfindung bzw. Diensterfindung gemacht. Wermutstropfen: Eine Erfindung, die während der Arbeitszeit in der Firma entsteht, gehört erstmal dem Arbeitgeber. Doch der AN hat Anspruch auf eine Gegenleistung dafür, dass der Arbeitgeber die Erfindung für sich nutzen kann. Mit unserem Artikel geben wir Ihnen einen genauen Überblick über alle wichtigen Basics, die Sie wissen müssen. | Ein Arbeitnehmer der während seiner Arbeitszeit eine Erfindung macht, hat eine sog. Arbeitnehmererfindung bzw. Diensterfindung gemacht. Wermutstropfen: Eine Erfindung, die während der Arbeitszeit in der Firma entsteht, gehört erstmal dem Arbeitgeber. Doch der AN hat Anspruch auf eine Gegenleistung dafür, dass der Arbeitgeber die Erfindung für sich nutzen kann. Mit unserem Artikel geben wir Ihnen einen genauen Überblick über alle wichtigen Basics, die Sie wissen müssen. |
Version vom 18. April 2017, 09:37 Uhr
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Zufälliger BegriffPatentinformationszentrum Die Deutschen Patentinformationszentren (abgekürzt „PIZ“) sind anerkannte Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes und Mitglieder im europäischen PATLIB-Netzwerk, die sich um Angelegenheiten des gewerblichen Schutzrechts kümmern und Beratungen anbieten. In Deutschland gibt es insgesamt 21 Patentinformationszentren, in jedem Bundesland (außer Brandenburg) mindestens eins.
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Nachrichten aus unserem BlogWas ist eigentlich eine Arbeitnehmererfindung bzw. Diensterfindung? Ein Arbeitnehmer der während seiner Arbeitszeit eine Erfindung macht, hat eine sog. Arbeitnehmererfindung bzw. Diensterfindung gemacht. Wermutstropfen: Eine Erfindung, die während der Arbeitszeit in der Firma entsteht, gehört erstmal dem Arbeitgeber. Doch der AN hat Anspruch auf eine Gegenleistung dafür, dass der Arbeitgeber die Erfindung für sich nutzen kann. Mit unserem Artikel geben wir Ihnen einen genauen Überblick über alle wichtigen Basics, die Sie wissen müssen. |