Patente/Z/Zwangslizenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zwangslizenz ist eine ohne oder gegen den Willen des Patentinhabers eingeräumte Erlaubnis, ein Patent in bestimmter Weise zu nutzen.
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Eine Zwangslizenz kann dann zulässig sein,
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A) wenn der neue Lizenzsucher einen wichtigen technischen Fortschritt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gegenüber einem älteren Patent aufweist, dieses jedoch verletzen würde.
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B) und wenn ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz besteht.
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'''Weiterführende Infos'''
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* [https://dejure.org/gesetze/PatG/24.html/ Patentgesetz §24]
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* [https://info.legal-patent.com/de/patentrecht/zwangslizenz-fluch-oder-segen/ Pro und Contra zur Zwangslizenz]
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* [https://info.legal-patent.com/de/patentrecht/aids-medikament-bgh-bestaetigt-zwangslizenz-und-weiteren-vertrieb/ BGH bestätigt Zwangslizenz im Pharmabereich (Juli 2017) ]

Aktuelle Version vom 14. August 2017, 10:39 Uhr

Die Zwangslizenz ist eine ohne oder gegen den Willen des Patentinhabers eingeräumte Erlaubnis, ein Patent in bestimmter Weise zu nutzen.

Eine Zwangslizenz kann dann zulässig sein,

A) wenn der neue Lizenzsucher einen wichtigen technischen Fortschritt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gegenüber einem älteren Patent aufweist, dieses jedoch verletzen würde.

B) und wenn ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz besteht.


Weiterführende Infos