Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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− | Aufgrund des Territorialprinzips gelten Patente nur in dem Land, in welchem Sie es angemeldet und patentiert bekommen haben. Im Klartext also: Patente, die vom DPMA genehmigt wurden, sind nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig.
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− | Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen: Das Europäische Patentamt führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ).
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− | Sollte das Europäische Patentamt Ihr Patentantrag annehmen und Ihnen ein Patent erteilen, wird das Patent jedoch nicht als EU-weites Patent ausgestellt, sondern es wird in viele Patente „zerstückelt“, denn in jedem EU-Staat herrschen andere Patent-Regeln und Gesetze, sodass hier ein universelles EU-Patent nicht ausgestellt werden kann.
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− | Möchten Sie Ihr Patent weltweit anmelden, können Sie eine internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) einreichen. Die PCT-Anmeldung ist sehr sehr umfangreich und mit hohen Kosten verbunden. Ob es sich wirklich für Sie rentiert, Ihr Patent weltweit anzumelden, sollten Sie daher zuvor mehrmals überdacht werden. Denn: Es fallen die jeweiligen nationalen Gebühren an und die angestrebten Schutzrechte werden nach nationalem Recht behandelt. Das bedeutet für Sie weitere Kosten hinsichtlich Übersetzungen etc.
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− | In insgesamt 148 Vertragsstaaten der PCT kann man dann sein Patent anmelden.
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− | '''Weiterführende Infos'''
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− | * [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente Übersicht über alle "Patent"-Begriffe]
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− | * [https://info.legal-patent.com/de/ Aktuelle Neuigkeiten, zahlreiche Tipps und Rechtskommentare finden Sie hier]
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− | * [https://info.legal-patent.com/de/rueckruf-anfordern/ Nicht verzagen, Anwalt fragen! Wir helfen Ihnen weiter - jetzt kostenlosen und unverbindlichen Rückruf vereinbaren]
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 11:22 Uhr