Patente/V/Verspaetungszuschlag
Version vom 31. Januar 2017, 11:08 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge)
Ein Verspätungszuschlag tritt immer dann ein, wenn man mit der Zahlung in Verzug ist. Ganz häufig sind Verspätungskosten zu zahlen, wenn Jahresgebühren nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden.
Weitere Informationen zum Thema „Gebühren“ finden Sie im Merkblatt von "Patent-anmelden.net":
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