Patente/V/Verfahrenskostenhilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kostet (viel) Geld. Will ein Bürger ein Verfahren einleiten, betreiben oder sich an diesem beteiligen, muss er in der Regel die Verfahrenskosten zahlen. Beauftragt der Bürger einen Patent- oder Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, muss er auch dessen Vergütung zahlen.  
 
Das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kostet (viel) Geld. Will ein Bürger ein Verfahren einleiten, betreiben oder sich an diesem beteiligen, muss er in der Regel die Verfahrenskosten zahlen. Beauftragt der Bürger einen Patent- oder Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, muss er auch dessen Vergütung zahlen.  
  
Die Verfahrenskostenhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht oder nur zum Teil aufbringen können, die Verfahrensführung ermöglichen. – Zitat DPMA.
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Die Verfahrenskostenhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht oder nur zum Teil aufbringen können, die Verfahrensführung ermöglichen.
  
  

Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 10:55 Uhr

Das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kostet (viel) Geld. Will ein Bürger ein Verfahren einleiten, betreiben oder sich an diesem beteiligen, muss er in der Regel die Verfahrenskosten zahlen. Beauftragt der Bürger einen Patent- oder Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, muss er auch dessen Vergütung zahlen.

Die Verfahrenskostenhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht oder nur zum Teil aufbringen können, die Verfahrensführung ermöglichen.


Alle Informationen dazu können Sie dem Merkblatt des DPMA entnehmen: http://www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9540.pdf

http://www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9540.pdf.


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