Patente/T/TRIPS: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 10:52 Uhr

Das TRIPS-Abkommen (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights) soll einen Mindeststandard schaffen, der Betriebsgeheimnisse und die Rechte von Urhebern, Erfindern und Patentinhabern schützt. Gleichzeitig sollen die Inhaber dieser Rechte in die Lage versetzt werden, damit Handel zu treiben. Zum Beispiel indem sie Lizenzen ausstellen oder Nutzungsrechte einräumen.

Alle Informationen zu dem Abkommen finden Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: www.bmz.de.


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