Patente/S/Stand-der-Technik

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Unter „Stand der Technik“ (oft auch Stand-der-Technik) werden die technischen Möglichkeiten zusammengefasst, die zum derzeitigen Zeitpunkt bekannt und verfügbar sind und die sich ihrerseits auf wissenschaftliche und technische Erkenntnisse stützen.

Eine Erfindung gilt als „neu“, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die weltweit vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren.


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