Patente/S/Schutzrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 10:45 Uhr

Eine Patentanmeldung gewährt Ihnen bzw. dem Erfinder ein Schutzrecht gegenüber Dritten. Durch eine Patentanmeldung sind Sie dazu befugt, anderen die Benutzung Ihres geistigen Eigentums zu untersagen, damit nur Sie das Benutzungsmonopol besitzen.


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