Patente/R/Rechercheantrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 20:30 Uhr
Auf Wunsch können Sie beim DPMA einen Rechercheantrag stellen. Patentprüfer des Deutschen Patent- und Markenamts übernehmen für Sie dann die Recherche nach dem „Stand-der-Technik“.
Im Falle einer Patentanmeldung wird die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung nach den §§ 1 bis 5 PatG vorläufig beurteilt.
Weitere Informationen zum Rechercheantrag finden Sie beim DPMA:
Weiterführende Infos