Patente/P/Prüfungsantrag

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Wechseln zu: Navigation, Suche

Um auch tatsächlich ein Patent zu erhalten, müssen Sie einen Prüfungsantrag stellen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 350 Eurobezahlen. Erst dann wird das Patentamt aktiv und beginnt mit der notwendigen Patentprüfung.

Sie haben ab Anmeldetag sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. Jahresgebühren sind zur Aufrechterhaltung Ihrer Anmeldung jedoch in jedem Fall ab dem 3. Patentjahr zu zahlen.

Gegebenenfalls können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag auch einen separaten Rechercheantrag zu ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall werden Ihnen die Dokumente mitgeteilt, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.


Weitere Informationen zum Prozess der Patentanmeldung finden Sie in unserem Kapitel „Wie melde ich ein Patent an?“:


Weiterführende Infos