Patente/P/Patentzusammenfassung

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Für eine erfolgreiche und rechtswirksame Patentanmeldung ist es von Nöten eine Patentzusammenfassung einzureichen. Die Zusammenfassung darf nicht länger als 1500 Zeichen sein und dient ausschließlich der technischen Unterrichtung.

Die Zusammenfassung besteht aus folgenden drei Teilen:

• Bezeichnung der Erfindung

• verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung

• Zeichnung, wenn diese in der Kurzfassung erwähnt wird.


Nachreichen der Patentzusammenfassung: Die Zusammenfassung kann maximal 15 Monate nach dem Anmeldetag nachgereicht werden.


Weitere Informationen dazu finden Sie im „Merkblatt für die Erstellung der Zusammenfassung zur Patentanmeldung“ des DPMA.


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