Patente/P/Patentvollmacht

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Sollten nicht Sie persönlich, sondern Ihr Anwalt oder eine andere beauftragte Person die Anmeldung Ihres Patents übernehmen, so muss eine Vollmacht unterschrieben werden. Die Vollmacht muss auf eine prozessfähige, mit ihrem bürgerlichen Namen bezeichnete Person lauten.

Ist der Vollmachtgeber keine natürliche Person, so muss die Zeichnungsberechtigung des Unterzeichnenden durch Angabe seiner Stellung oder die Beifügung geeigneter Nachweise schlüssig dargetan werden. Bei Zweifeln müssen Sie einen Nachweis erbringen, der notariell beglaubigt ist.

Sollten Sie mehrere Patente anmelden dann können Sie eine allgemeine Vollmacht oder –wenn Sie für jedes Erteilungsverfahren einen anderen Vertreter wählen- eine Einzelvollmacht ausstellen.


Wie eine solche Patent-Vollmacht aussieht, finden Sie in unserem Downloadbereich.


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