Patente/P/Patentförderung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Ist Ihre Erfindung (besonders) wertvoll bzw. innovativ, können Sie oder Ihr Unternehmen sich für eine Patentförderung qualifizieren. Das Programm läuft unter dem Namen „WIPANO“.

WIPANO steht für „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. Mit dieser Initiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die rechtliche Sicherung und wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen gefördert.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Patentanmeldungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden mit 35% gefördert. Für weitere förderfähige Maßnahmen (Beratungen, Prüfungsverfahren, Koordinierung von Patentanmeldungen) kann ein Festpreis vereinbart werden.

Unternehmen können eine entgeltliche Förder-Bezuschussung von bis zu 50% erhalten. Zur Deckelung der Förderhöhe liegen für die einzelnen Maßnahmen Festbeträge vor.

Bis zum 31.12.2015 hieß das Patentförderprogramm SIGNO-KMU-Patentaktion (Schutz von Ideen zur gewerblichen Nutzung). Noch vor Ablauf des Programms wurde am 27.11.2015 der Nachfolger –WIPANO- vorgestellt und festgelegt.

Weitere Informationen zum Thema „Patentförderung“ erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


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